Du bist nicht angemeldet.

kleine-tierwelt

Fortgeschrittener

(10)

  • »kleine-tierwelt« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 250

Wohnort: Hagen

Renommeemodifikator: 1

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 14:23

Wo hin mit verstorbenen Tiere

Hallo
Ich stelle mir seit längeren schon wie frage wo hin mit verstorbenen tieren darf man die einfach in die Mülltonne werfen oder vergraben oder ist das in Deutschland verboten.
Mit freundlichen grüßen sebastian.n
Signatur von »kleine-tierwelt« www.kleine-tierwelt.com

Beiträge: 45

Wohnort: Paderborn

Beruf: Schülerin

Renommeemodifikator: 1

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 3. Dezember 2009, 15:24

Hallo
Kommt drauf an, welche Tiere. Kleintiere kannst du zB im eigenen Garten vergraben, sofern dort kein Wasserschutzgebiet ist.

LG
Signatur von »LittleVampirchen« Liebe Grüße von July
mit Lia und Minóu

Lily

Terrariensüchtig

(11)

Beiträge: 63

Wohnort: RLP

Renommeemodifikator: 3

  • Private Nachricht senden

3

Montag, 7. Dezember 2009, 11:44

Bis zu einer gewissen Größe ist vergraben erlaubt.
Ansonsten Mülltonne, Tierverwertung oder ferner gibt es auch die Möglichkeit, die Tiere einzuschicken, zu schulischen Zwecken an Exomed (glaube da mal etwas gelesen zu haben, selbst hab ich das noch nicht gemacht) oder ans Museum, sofern Bedarf besteht. Ich denke beim Einschicken besteht eben die Möglichkeit, dass es anderen noch hilft, z.b. etwas zu lernen oder so. Sofern eben Bedarf besteht.
Gibt auch n paar, die sie konservieren, was ich persönlich nich so toll finde... Könnte mir was schöneres vorstellen als tote herumschwimmende Tiere in meinem Zimmer, aber gut, jedem das Seine *g*

Freggel03

Denta-Fretts

(28)

Beiträge: 1 739

Wohnort: NRW

Renommeemodifikator: 6

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 06:25

Hi,
hier mal ein Auszug (leider würde der Link auf ein anderes Forum verweisen):

Privates Vergraben

Die europäische Tierbeseitigungsverordnung erlaubt den einzelnen Veterinärämtern, allgemeine Verfügungen zu erstellen. In diesen wird beispielsweise die Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben geregelt.
Tierhaltern ist also gemeinhin gestattet, einzelne tote Heimtiere, die in häuslicher Gemeinschaft des Besitzers gelebt haben, durch Vergraben auf dem eigenen Privatgrundstück zu beerdigen. Eine Ausnahme betrifft Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen. Auf öffentlichen Plätzen oder in Waldgebieten ist es dagegen strikt verboten. Solche landkreislichen Verfügungen erfolgen meist nach Abwägung aller Güterinteressen, da die Beseitigung von toten Heimtieren in Tierkörperbeseitigungsanstalten erheblichen Aufwand erfordert.
Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Von der Umhüllung des Tierkörpers mit Kunststofffolien oder ähnlichem ist dabei laut Gesetz in jedem Fall abzusehen.

Wie es genau in Deiner Region geregelt ist, kannst Du beim Veterinäramt erfahren.
8)
Signatur von »Freggel03«

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Freggel03« (9. Dezember 2009, 06:25)