Hi,
hier mal ein Auszug (leider würde der Link auf ein anderes Forum verweisen):
Privates Vergraben
Die europäische Tierbeseitigungsverordnung erlaubt den einzelnen Veterinärämtern, allgemeine Verfügungen zu erstellen. In diesen wird beispielsweise die Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben geregelt.
Tierhaltern ist also gemeinhin gestattet, einzelne tote Heimtiere, die in häuslicher Gemeinschaft des Besitzers gelebt haben, durch Vergraben auf dem eigenen Privatgrundstück zu beerdigen. Eine Ausnahme betrifft Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen. Auf öffentlichen Plätzen oder in Waldgebieten ist es dagegen strikt verboten. Solche landkreislichen Verfügungen erfolgen meist nach Abwägung aller Güterinteressen, da die Beseitigung von toten Heimtieren in Tierkörperbeseitigungsanstalten erheblichen Aufwand erfordert.
Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Von der Umhüllung des Tierkörpers mit Kunststofffolien oder ähnlichem ist dabei laut Gesetz in jedem Fall abzusehen.
Wie es genau in Deiner Region geregelt ist, kannst Du beim Veterinäramt erfahren.